Es sind ab einem Alter von 14Jahren jährlich 5 Pflichtarbeitsstunden abzuleisten.
Diese können bei Instandsetzungsterminen, sonstigen Arbeiten oder auch auf Veranstaltungen beglichen werden.
Nicht geleistete Arbeitsstunden werden am Jahresende in Höhe von 16,-€ (14-18jährige 8,-€) eingezogen.